Fragen und Antworten rund um das Thema Reifen
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VRÖ-Rechtsfibel - alles über Reifen und Recht
Die situative Winterreifenpflicht in Österreich erfordert Winterreifen bei winterlichen Fahrverhältnissen, wie z. B. Schnee, Matsch und Eis. Sommerreifen verlieren aufgrund ihrer Gummimischung bereits bei 7° C Straßentemperatur (und darunter) wesentlich an Grip. Nur Winterreifen mit ihren für niedrige Temperaturen angepassten Laufflächen-Mischungen bleiben auch bei eisiger Kälte elastisch.
Ein Grund mehr, schon im Herbst an die Montage von Winterreifen zu denken. Achten Sie bei Winterreifen auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 4.0 mm und das „Three-Peak-Mountain-Symbol“ auf der Seitenwand des Reifens. Nur daran erkennen Sie einen echten Winterreifen (M & S darf auch bei Allwetterreifen verwendet werden).
Gesetzlich ist das Fahren von Winterreifen im Sommer nicht verboten. Die weichere Gummimischung sorgt dafür, dass sich das Fahrzeug auf kurvenreichen Strecken leicht schwammig anfühlt und der Grip deutlich früher abreißt als beim Sommerreifen. Wir empfehlen daher die richtige Bereifung zur richtigen Jahreszeit.
Wirtschaftliche Argumente entkräften sich leicht durch den deutlich höheren Abrieb und umwelttechnisch durch den höheren Spritverbrauch und stärkeren Feinstaubabrieb der Winterreifen.
ACHTUNG: Entspricht ein Winterreifen nicht der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges, so ist dieser Reifen am Fahrzeug im Winter erlaubt, sofern ein Aufkleber mit der Bauartgeschwindigkeit des Reifens im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist. Das Fahren dieser Winterreifen ist im Sommer NICHT in allen EU-Ländern gestattet.